Allgemeines

Das kommt auf Ihren Wunsch-Studiengang an.

Jede Hochschule hat andere Voraussetzungen für die Bewerbung. Informieren Sie sich unbedingt direkt bei den Hochschulen, welche Dokumente Sie benötigen. Die Voraussetzungen variieren von Hochschule zu Hochschule und von Studiengang zu Studiengang.

Für alle Hochschulen benötigen Sie in der Regel:

Zusätzlich können weitere Bewerbungsunterlagen notwendig sein. Zum Beispiel spezielle Bewerbungsformulare, Ihr Lebenslauf, Praktikumsnachweise oder Motivationsschreiben und Empfehlungsschreiben. Das kommt aber auf Ihren Wunsch-Studiengang an.

Detaillierte Informationen:

Dokumente sammeln

Wir benötigen alle Dokumente nur einmal, auch wenn Sie sich an mehreren Hochschulen oder für mehrere Studiengänge bewerben. Diese Dokumente müssen die inhaltlichen und formalen Anforderungen von allen Hochschulen erfüllen. Die Anforderungen können von Hochschule zu Hochschule und von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich sein.

Für die Bearbeitung werden Ihre Dokumente gestempelt und zum Teil auseinander geschnitten. Nach dem Ende der Aufbewahrungsfrist vernichten wir die Dokumente. uni-assist schickt keine Dokumente zurück.

Deshalb: Schicken Sie uns immer nur amtlich beglaubigte Kopien – nie die Originale!

uni-assist übernimmt keine Verantwortung für Beschädigungen oder einen Verlust auf dem Postweg.

Ja. Sie können vor dem Ende der Bewerbungsfrist jederzeit Dokumente nachreichen.

Haben wir Ihre Bewerbung schon an die Hochschule weitergeleitet? Dann fragen Sie bitte bei der Zulassungsstelle der Hochschule, wohin Sie Ihre Dokumente schicken sollen.

Beantragen Sie eine VPD (Vorprüfungsdokumentation)? Dann planen Sie ausreichend Zeit ein für Ihren Antrag. Denn mit der VPD müssen Sie sich noch direkt an der Hochschule bewerben.

Mehr Informationen:

Dokumente nachreichen

Nein. uni-assist schickt keine Dokumente zurück. Nach dem Ende der Aufbewahrungsfrist vernichten wir die Dokumente.

Deshalb: Schicken Sie uns immer nur amtlich beglaubigte Kopien – nie die Originale!

uni-assist übernimmt keine Verantwortung für Beschädigungen oder einen Verlust auf dem Postweg.

Zeugnisse

Manche Hochschulen akzeptieren Bewerbungen mit vorläufigen Zeugnissen. Manchmal nur, wenn das Bachelor-Studium in Deutschland oder in der EU absolviert wird.

Sie benötigen dann eine Bescheinigung Ihrer Hochschule über den bevorstehenden Abschluss und die bereits erbrachten Studienleistungen.

Wenn Hochschulen keine Bewerbung mit vorläufigen Zeugnissen akzeptieren, können Sie sich nur mit einem abgeschlossenen grundständigen Studium bewerben.

Informieren Sie sich dazu am besten direkt vor Ihrer Bewerbung an Ihrer Wunsch-Hochschule.

Welche Dokumente über das Auslandssemester muss ich einreichen?

Bitte reichen Sie die Fächer- und Notenübersichten von Ihrer gesamten Studienzeit ein, inklusive Auslandssemester.

Ist aus der Fächer- und Notenübersicht Ihrer Heimathochschule nicht ersichtlich, dass das Auslandssemester für Ihren Studienabschluss anerkannt wird? Dann lassen Sie sich eine Bestätigung über die Anerkennung von Ihrer Hochschule ausstellen. Reichen Sie diese zusammen mit Ihren anderen Dokumenten ein.
 

Meine Hochschule hat keine Gesamtnote für meinen Studienabschluss ausgestellt. Berücksichtigt uni-assist die Noten meines Auslandssemester bei der Berechnung einer deutschen Durchschnittsnote?

Dafür müssen alle Studien-Leistungen Ihres Abschlusses einheitlich im selben Noten-System ausgestellt sein. Das bedeutet: Ihre Hochschule muss Ihnen eine Fächer- und Notenübersicht ausstellen, die alle Leistungen in einem einheitlichen Noten-System auflistet. Sonst können wir die Noten Ihres Auslandsstudiums bei der Berechnung einer deutschen Durchschnittsnote nicht berücksichtigen.

Sprach-Zertifikate

Das kommt auf Ihren Wunsch-Studiengang an.

Die Hochschulen haben sehr unterschiedliche Voraussetzungen für die Sprach-Kenntnisse. Informieren Sie sich unbedingt direkt bei den Hochschulen über das geforderte Sprach-Niveau und die notwendigen Sprach-Zertifikate. Die Voraussetzungen variieren von Hochschule zu Hochschule und von Studiengang zu Studiengang.

Einen allgemeinen Überblick erhalten Sie auf der Website study-in.de und auf unsere Website unter Sprach-Zertifikate.

Tipps zu Sprach-Kenntnissen und Sprach-Zertifikaten:

  • Deutsch ist die Unterrichtssprache bei den meisten Studiengängen in Deutschland. Deshalb müssen Sie in der Regel ausreichende Deutsch-Kenntnisse nachweisen. Zum Beispiel mit einem DSH- oder TestDaF-Zeugnis oder einem Zertifikat des Goethe-Instituts.
  • Für manche Studiengänge sind Sprach-Zertifikate für weitere Fremdsprachen notwendig (zum Beispiel Sprachenstudium, internationale Studiengänge). Für Englisch zum Beispiel TOEFL oder IELTS.
  • Wollen Sie sich zum Studienkolleg bewerben oder zum studienvorbereitenden Deutschkurs? Auch dann müssen Sie in der Regel bestimmte Deutsch-Kenntnisse nachweisen. Das gilt beim Studienkolleg auch, wenn Sie später einen englischsprachigen Bachelor-Studiengang studieren möchten. Denn die Unterrichtssprache im Studienkolleg ist Deutsch.
  • Manche Studiengänge werden in Englisch angeboten. Dann benötigen Sie wenig oder gar keine Deutsch-Kenntnisse. Internationale Studiengänge finden Sie in der DAAD-Datenbank „International Programmes“.
Wichtig:

Ihre Sprach-Zertifikate müssen vor dem Ende der Bewerbungsfrist bei uni-assist eingehen, in der Originalsprache und, bei Bedarf, zusätzlich in vereidigter deutscher oder englischer Übersetzung. Informieren Sie sich vor der Bewerbung an jeder Hochschule direkt, welche Sprach-Zertifikate notwendig sind.

Prüfen Sie hier ob Ihre Wunsch-Hochschule eine reine Online-Bewerbung ermöglicht. Falls ja, reichen Sie alle erforderlichen Dokumente als Upload ein. Ihre Wunsch-Hochschule verlangt amtlich beglaubigte Kopien? Dann schicken Sie uns diese per Post.

Ihr TestDaF-Zeugnis können wir online verifizieren. Laden Sie deshalb Ihr Zeugnis einfach innerhalb der Bewerbungsfrist in Ihrem My assist Account hoch. Eine amtlich beglaubigte Kopie ist nicht nötig.

Sie haben an einer TestDaF-Prüfung teilgenommen, Ihr TestDaF-Zeugnis steht Ihnen aber noch nicht online zur Verfügung? Dann laden Sie bitte Ihre Anmelde-Bestätigung für die Prüfung hoch. Auf der Anmelde-Bestätigung muss das Datum der Prüfung und Ihre Teilnehmer-Nummer stehen, damit wir das Ergebnis online abrufen können.

Alle wichtigen Informationen zum Einreichen der oben genannten Sprachzeugnisse finden sie hier.

Beglaubigungen & Übersetzungen

Das bestimmt Ihre Wunsch-Hochschule.

Viele Hochschulen ermöglichen eine reine Online-Bewerbung mit einfachen Kopien (Scans) aller Dokumente. Prüfen Sie hier, ob Ihre Wunsch-Hochschule eine reine Online-Bewerbung ermöglicht.

Falls ja, reichen Sie alle erforderlichen Dokumente als Upload ein – auch ohne amtliche Beglaubigung.

Ihre Wunsch-Hochschule verlangt amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse (inklusive Fächer- und Notenübersichten) und Sprach-Nachweise? Dann schicken Sie uns diese per Post. Das gilt sowohl für Kopien der Zeugnisse in der Original-Sprache als auch für Kopien von vereidigten Übersetzungen.

Wie und wo Sie Ihre Dokumente amtlich beglaubigen lassen, erfahren Sie unter:

Beglaubigungen und Übersetzungen

Wenn Ihre Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen Sie diese in der Regel ins Deutsche oder Englische übersetzen lassen.

Dies gilt für Ihre Zeugnisse (inklusive Fächer- und Notenübersichten) und zum Beispiel auch für Sprach-Nachweise.

Verlangt Ihre Wunsch-Hochschule eine Bewerbung in Papierform? Dann schicken Sie uns bitte immer amtlich beglaubigte Kopien von den Übersetzungen und außerdem eine amtlich beglaubigte Kopie des Original-Dokuments. Denn wir schicken Ihre Dokumente nicht zurück.

Prüfen Sie hier ob Ihre Wunsch-Hochschule eine reine Online-Bewerbung ermöglicht. Falls ja, reichen Sie alle erforderlichen Dokumente als Upload ein.

Wer Ihre Zeugnisse und Sprach-Nachweise übersetzen darf, erfahren Sie unter:

Beglaubigungen und Übersetzungen

Ja. Amtlich beglaubigte Kopien müssen in Papierform eingereicht werden. Denn der Abdruck des Dienstsiegels und die Unterschrift der beglaubigenden Person müssen im Original vorliegen.

Scans, Uploads oder einfache Papierkopien von amtlich beglaubigten Kopien sind nicht gültig.

Internationale Abschlüsse

Haben Sie ein High School Diploma von einer internationalen Schule, die von einer Akkreditierungsbehörde der USA anerkannt ist?

Dann benötigen wir folgende Dokumente:

Wichtig: Wir benötigen die Zeugnisse mit Bewertung im US-Noten-System – also in der 4er- oder A-, B-, C-, D-Skala. Wenn Ihre Benotung nicht nach dem US-System erfolgt ist, dann benötigen wir eine Gegenüberstellung des angewandten Noten-Systems mit dem US-Noten-System.

 

Bitte beachten Sie:

  • Ihr High School Diploma muss dem US-Curriculum entsprechen.
    Das heißt, alle Kursnamen müssen dem US-Curriculum zugeordnet werden können. 
    Kursnamen wie „Mathematics“ oder „English“ reichen nicht aus. Wir benötigen immer die US-Kursnamen wie „Algebra“, „Geometry“, „Trigonometry“, „Pre-Calculus“, „English I-IV“, „English Honors“ oder „AP English“.

  • Ein US-High School Diploma allein berechtigt in Deutschland nicht zum Studium.
    Sie müssen zuerst das Studienkolleg besucht haben. Ein direktes Studium ist nur möglich, wenn Sie AP-Prüfungen mit bestimmten Ergebnissen absolviert haben.

Reichen Sie Ihren Antrag und Ihre Dokumente bitte mindestens 8 Wochen vor dem Ende der Frist ein.

Haben Sie bereits ein International Baccalaureate (IB) Diploma? Dann benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

  • Ihr endgültiges IB Diploma mit Fächer- und Notenübersicht ausgestellt von der International Baccalaureate Organization (IBO)

  • alle Zeugnisse der letzten zwei Schuljahre im IB-Programm (sämtliche Term / Semester Reports oder Transcripts), auch das Zeugnis des letzten Terms / Semesters im IB-Programm mit den endgültigen Noten

Aus diesen Zeugnissen muss hervorgehen, auf welchem Level (Standard oder Higher Level) Sie die sechs IB-Fächer während der letzten zwei Schuljahre belegt haben.

Für einige Hochschulen sind amtlich beglaubigte Kopien erforderlich. Wenn Ihre Schule die Reports nur elektronisch zur Verfügung stellt, kann die Schule diese mit Stempel und Unterschrift beglaubigen.

Reichen Sie bitte zusätzlich eine Bescheinigung Ihrer Schule ein, wenn:

  • Ihre Zeugnisse / Reports das belegte Level gar nicht oder nicht für alle sechs IB-Fächer enthalten

  • die Fächer in den Zeugnissen / Reports anders benannt sind als im IB Diploma

  • bei den Sprachen die Angabe A, B oder ab initio und/oder das Level fehlt

  • nicht alle Zeugnisse / Reports / Fächer die hier genannten Angaben enthalten

  • Ihre Schule keinen Report für das letzte Semester im 2. Jahr des IB-Programms ausstellt

Die Level-Angaben und präzisen Fächerbezeichnungen nur auf dem IB Diploma sind nicht ausreichend. Auch alle Ihre Zeugnisse / Reports müssen diese Informationen enthalten – sonst müssen Sie eine zusätzliche Bescheinigung Ihrer Schule einreichen.

Wenn Ihr endgültiges IB Diploma bereits ausgestellt wurde, müssen Sie eine Kopie davon einreichen. Es ist dann nicht mehr ausreichend, wenn Sie nur die Ergebnisse auf der IBO-Webseite für uni-assist verfügbar machen oder ein Transcript of Grades einreichen. Dies kann nur für einen begrenzten Zeitraum akzeptiert werden.

Haben Sie Ihr endgültiges IB Diploma / Ihre IB-Ergebnisse noch nicht erhalten?

Bitte reichen Sie alle bereits ausgestellten Zeugnisse / Reports und eventuell erforderlichen zusätzlichen Bescheinigungen Ihrer Schule frühzeitig ein, auch wenn Ihre IB-Ergebnisse erst einige Wochen später veröffentlicht werden.

Wir können Ihre IB-Ergebnisse nach der Veröffentlichung Anfang Januar oder Juli auf der IBO-Webseite verifizieren – allerdings nur, wenn Sie folgende Schritte befolgen:

  • Sie müssen Ihre IB-Schulkoordination bitten, die Ergebnisse für uni-assist auf der IBO-Webseite (IBIS) verfügbar zu machen. Wenn die Ergebnisse bereits veröffentlicht wurden, müssen Sie auf der IBO-Webseite selbst beantragen, dass Ihre Ergebnisse für uni-assist verfügbar gemacht werden. Ohne diese Freischaltung können wir die Ergebnisse nicht verifizieren.

  • Danach müssen Sie uns außerdem über die Freischaltung informieren. Schreiben Sie uns hierzu eine Nachricht über das Kontaktformular (https://my.uni-assist.de/hilfe). Bitte laden Sie zusätzlich Ihre IB-Ergebnisse im Online-Portal My assist hoch.

  • Reichen Sie zudem auch das Zeugnis des letzten Terms / Semesters im 2. Jahr des IB-Programms mit den endgültigen Noten ein, sobald dieses von Ihrer Schule ausgestellt wurde. Wenn Ihre Schule für das letzte Semester keinen Report ausstellt, dann reichen Sie bitte eine Bescheinigung Ihrer Schule ein, die das bestätigt. Die Schule muss zusätzlich auflisten, welche 6 IB-Fächer Sie im letzten Semester des 2. IB-Jahres belegt haben.

Eine automatische Überprüfung aller durch die IBO zur Verifizierung bereitgestellten Ergebnisse erfolgt nicht. Daher ist es notwendig, dass Sie uns nach der Freischaltung informieren.

Ihre Zeugnisse / Reports der letzten zwei Schuljahre müssen Sie unabhängig von der Online-Verifikation Ihrer IB-Ergebnisse einreichen. Für einige Hochschulen sind amtlich beglaubigte Kopien erforderlich. Wenn Ihre Schule die Reports nur elektronisch zur Verfügung stellt, kann die Schule diese mit Stempel und Unterschrift beglaubigen.

Bitte beachten Sie die Informationen oben zu den Zeugnissen / Reports und einer eventuell erforderlichen zusätzlichen Bescheinigung der Schule.

Haben Sie IB-Prüfungen wiederholt / einen Retake gemacht?

Bitte informieren Sie uns über das Kontaktformular (https://my.uni-assist.de/hilfe), wenn Sie einen Retake gemacht haben. Laden Sie zusätzlich Ihre IB-Ergebnisse im Online-Portal My assist hoch. Bitte reichen Sie auch Ihr erstes IB Diploma oder die Ergebnisse der ersten IB-Prüfung ein.

Sie wollen sich bewerben, bevor Ihr endgültiges IB Diploma für den Retake ausgestellt wurde?

Siehe Hinweis unter „Haben Sie Ihr endgültiges IB Diploma / Ihre IB-Ergebnisse noch nicht erhalten?“

Sie haben Ihr endgültiges IB Diploma für den Retake bereits erhalten?

Siehe Hinweis unter „Haben Sie bereits ein International Baccalaureate (IB) Diploma? Dann benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen“

Sprachanforderungen

Auch wenn Sie Deutsch als Prüfungsfach im IB Diploma abgelegt haben, müssen Sie sich bei der Wunsch-Hochschule über die Sprachanforderungen informieren. Deutsch als Prüfungsfach im IB Diploma ist nicht automatisch ein Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse.

Hochschulzugangsberechtigung

Informationen über Ihre Möglichkeiten, mit einem IB Diploma in Deutschland zu studieren, finden Sie in der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB):

  • Wählen Sie „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“

  • Wählen Sie als Land „International Baccalaureate (IB / GIB)“

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung direkt an Ihre Wunsch-Hochschulen. uni-assist ist für die Prüfung von Zeugnissen der Europäischen Reifeprüfung nicht zuständig.