Organisationsstruktur

uni-assist wurde im November 2003 von 41 bundesdeutschen Hochschulen als eingetragener Verein gegründet. Weitere Gründungsmitglieder waren der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und steht staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland grundsätzlich offen. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.

Vorstand

Der ehrenamtliche Vorstand berät und beschließt über alle grundsätzlichen strategischen und operativen Angelegenheiten des Vereins im Sinne der Interessenvertretung der Mitglieder des uni-assist e.V. Der Vorstand besteht aus fünf gewählten Mitgliedern sowie einem Vertreter des DAAD. Die HRK ist zudem als ständiger Gast in beratender Funktion zu den Vorstandssitzungen geladen.

Vorstands-
vorsitzender

Prof. Dr.-Ing. Jens Strackeljan

Rektor der Otto von Guericke Universität Magdeburg

Stellvertretende
Vorsitzende

Prof. Dr. Ingeborg
Schramm-Wölk

Präsidentin der FH Bielefeld

Weitere gewählte Mitglieder

Prof. Dr. Clemens Bulitta

Präsident der Ostbayrischen TH Amberg-Weiden

 

Prof. Dr. Barbara Albert

Rektorin der Universität Duisburg-Essen

 

Dieter Kaufmann

Kanzler an der Universität Ulm

Satzungsgemäßes
Mitglied

Dr. Michael Harms
Stellvertretender Generalsekretär des DAAD

Ständiger
Gast

Marijke Wahlers

Stellvertretende Generalsekretärin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

Geschäftsstelle

uni-assist unterhält eine Geschäftsstelle in Berlin mit rund 150 fest angestellten Beschäftigten. Die Büroräume befinden sich im Gewerbehof Geneststraße, nahe dem Bahnhof Berlin-Südkreuz.

Ulrich Schneider
Geschäftsführer uni-assist e.V.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung bestimmt die Grundsätze für die Arbeit von uni-assist und legt die Höhe der von uni-assist erhobenen Bearbeitungskosten fest.

Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht der Geschäftsführung zur Arbeit der Geschäftsstelle sowie den von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigten Jahresabschluss entgegen und entlastet den Vorstand.

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Die oder der Vorsitzende des Vorstands beruft die Mitgliederversammlung ein.

Vereinssatzung

Satzung in der Fassung vom 4. November 2003 mit den Änderungen, die in den Mitgliederversammlungen vom 22. März 2013, 14. November 2017, 22. März 2018 und 26. November 2021  beschlossen wurden.