Ukraine

Hinweis zu Dokumenten

Bitte schicken Sie uns folgende Dokumente in der Originalsprache und in deutscher oder englischer Übersetzung.

    Haben Sie ein Studium an einer Hochschule abgeschlossen? Dann benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

    Haben Sie ein bzw. zwei Studienjahre an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossen? Dann benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

    • eine akademische Bescheinigung mit Ihren vollständigen Studienleistungen, die nach Abschluss des Studienjahres ausgestellt ist. 
    • Für Ihren Studiengang sind pro Studienjahr weniger als 60 Credits (ECTS) vorgesehen? Dann reichen Sie bitte zusätzlich den gültigen Studienplan ein.

    Akademische Bescheinigungen müssen erworbene ECTS ausweisen.

    Haben Sie an einer privaten Hochschule in der Ukraine studiert? Dann benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen: 

    Bitte beachten Sie dabei:

    • Der Nachweis muss die Fachrichtung und den erworbenen Abschluss enthalten. 
    • Eine Lizenzierung ist nicht ausreichend.

    Haben Sie ein Schulabschlusszeugnis ("Svidoctvo pro zdobuttja povnoji zahal'noji seredn'oji osvity") erworben? Dann benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

    Hinweis zu Übersetzungen

    Eine Übersetzung aus der Ukraine akzeptieren wir nur, wenn ein ukrainischer Notar oder eine ukrainische Notarin die Unterschrift und Identität des Übersetzers oder der Übersetzerin bestätigt. Dies gilt auch für Übersetzungen aus einem Übersetzungsbüro.

    Weitere Hinweise zu Dokumenten im Bereich Dokumente sammeln.