Syrien

Hinweis zu Dokumenten

Sie haben einen berufsbildenden Schulabschluss und/oder ein zweijähriges Technisches Diplom?
Dann haben Sie nach den Vorgaben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) leider keine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland, auch nicht über ein Studienkolleg.

Wenn Sie aber schon in einem Bachelor-Studiengang an einer anerkannten Hochschule in Syrien studiert haben, reichen Sie die Nachweise darüber bitte zusätzlich zu Ihrem berufsbildenden Schulabschluss-Zeugnis ein. Wir werden dann prüfen, ob diese Nachweise für Ihre Bewerbung relevant sind.

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