
Marokko
Hinweis zu Dokumenten
Sie waren schon an einer marokkanischen Hochschule immatrikuliert, aber haben das Studium nicht abgeschlossen?
Dann benötigen wir die Fächer- und Notenübersichtäüber die studierten Semester. Eine Immatrikulationsbescheinigung ist nicht ausreichend. Wenn Sie nicht erfolgreich studiert haben, benötigen wir dazu Ihre Erklärung. Sie können dazu das Kontaktformular auf der uni-assist Homepage nutzen.
Sie haben eine Licence Professionnelle abgeschlossen?
Dann können Sie sich nach den aktuellen Vorgaben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesenü(ZAB) für grundständige Studiengängeäbewerben. Das gewählte Fach muss das Fach sein, das Sie studiert haben, oder ein damit verwandtes Fach. Die Bewerbung für einen Master-Studiengang ist leider nicht möglich.
Haben Sie ein Studium an einer privaten Hochschule abgeschlossen?
Dieser Studienabschluss qualifiziert Sie für ein Bachelor-Studium in Deutschland. Sie können dann Fächer in der bereits studierten Fachrichtung wählen. Dieser Studienabschluss qualifiziert Sie nicht zu einem Master-Studium. Der Zugang zu einem Master-Studium in Deutschland ist nur möglich, wenn Ihr Studiengang staatlich akkreditiert ist.
Ist Ihr Studiengang staatlich akkreditiert? Dann reichen Sie bitte zusätzlich zu Ihren Zeugnissen eine Äquivalenz-Bescheinigung des marokkanischen Hochschulministeriums ein. Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Abschluss gleichwertig mit einem Abschluss an einer staatlichen Hochschule ist.
Haben Sie ein Studium an einer privaten Hochschule begonnen, aber nicht abgeschlossen?
Diese Studienleistungen qualifizieren Sie nicht für ein Studium in Deutschland. Sie müssen erst die Feststellungsprüfungüan einem Studienkolleg ablegen.
Weitere Hinweise zu Dokumenten im Bereich Dokumente sammeln.