uni-assist e.V. kooperiert nicht mit kommerziellen Agenturen im In- und Ausland, die Bewerber*innen an deutsche Hochschulen vermitteln. Es gibt Einrichtungen, die behaupten, in Verbindung zu uni-assist zu stehen. Offizielle Informationen zur Bewerbung an uni-assist Hochschulen erhalten Sie nur über die Websites der Hochschulen und über https://www.uni-assist.de.
Internationale Hochschule SDI München
Die Hochschule ermöglicht eine reine Online-Bewerbung für die Vorprüfung über uni-assist. Ihre Dokumente reichen Sie ganz einfach als Upload ein. Eventuell
Finnland
Hinweis zu Dokumenten
Haben Sie einen Schulabschluss aus Finnland? Dann benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:
das Reifezeugnis („Ylioppilastutkintotodistus“ bzw.
Österreich
Hinweis zu Dokumenten
Haben Sie einen Schulabschluss aus Österreich? Dann benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:
das Schulabschluss-Zeugnis das Jahreszeugnis des letzten
Israel
Hinweis zu Dokumenten
Sie haben das Te‘udat Bagrut abgeschlossen? Wir benötigen das offizielle Zeugnis des Schulabschlusses, ausgestellt vom israelischen Erziehungsministerium. Eine
Internationaler Studiengang International ausgerichteter Studiengang. Die Unterrichtssprache ist häufig Englisch. Dann brauchen Sie oft nur geringe oder gar keine Deutsch-Kenntnisse.
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Republik Korea
Hinweis zu Dokumenten
Wir benötigen folgende Dokumente von Ihnen:
Ihren Schulabschluss mit Fächer- und Notenübersicht (High School) im koreanischen Original und auf Englisch oder
Sonderstudienprogramme Besondere Angebote von deutschen Hochschulen für Geflüchtete in Deutschland. Diese umfassen Vorbereitungskurse, Sprachkurse, Propädeutika.
Eine Bewerbung ist über das
Agentur für Arbeit Eine Behörde in Deutschland, die Arbeitssuchenden hilft, eine Arbeit zu finden. Sie erhalten hier Beratung und finanzielle Unterstützung.
Dienstsiegel Offizieller Stempel oder Prägesiegel einer Behörde, eines Notars bzw. einer Notarin oder einer anderen öffentlichen Stelle. Das Dienstsiegel ist oft rund oder oval. In Deutschland
KMK-Beschluss Hier: Offizielle Regelung für Hochschulen zu fluchtbedingt fehlenden Dokumenten. Geflüchtete dürfen an allen Hochschulen in Deutschland studieren, auch wenn ihnen aus Fluchtgründen
Vereidigte Übersetzung Übersetzung von einer Person oder Institution, die zu einer vereidigten oder gerichtlich zugelassenen Übersetzung berechtigt ist. In Deutschland sind diese Personen vereidigte
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