
Indien
Hinweis zu Dokumenten
Haben Sie einen Schulabschluss aus Indien? Dann benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:
- Ihren Schulabschluss mit Fächer- und Notenübersicht (X+II)
- das Notensystem Ihrer Schule (X+II)
- JEE Main und Advanced (wenn vorhanden)
- ein APS-Zertifikat im Original (vom Academic Evaluation Centre, https://aps-india.de/)
- Bitte laden Sie das digital signierte, unveränderte Originalzertifikat innerhalb der Bewerbungsfrist in ihrem MyAssist Account hoch.
- Bei älteren Papier-Zertifikaten von vor dem 23.04.2023:
- Können für reine Online-Bewerbungen als Scan hochgeladen werden.
- Wenn eine Hochschule beglaubigte Dokumente verlangt, MUSS uns das APS-Zertifikat im Original per Post zugeschickt werden. Kopien können wir leider nicht akzeptieren, auch wenn sie beglaubigt wurden.
Haben Sie in Indien studiert? Dann benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:
- eine offizielle Fächer- und Notenübersicht Ihres Studiums, ausgestellt durch Ihre Hochschule. Je nachdem an welcher Universität Sie studiert haben, können das "Transcript of Records", "(Consolidated) Statements of Marks/Grades" oder "Marksheets" sein.
- falls Informationen auf der Rückseite abgedruckt sind, laden Sie diese bitte ebenfalls hoch.
- Ihre Abschlussurkunde (falls Sie das Studium bereits abgeschlossen haben).
- Vorläufige Abschlussurkunden können nur akzeptiert werden, wenn sie von einer Universität oder einem Autonomen College ausgestellt wurden. Sie sind nur bis 18 Monate nach Ihrem Studienabschluss gültig. Danach muss die offizielle Abschlussurkunde eingereicht werden. Falls die Hochschule Ihre Abschlussurkunde noch nicht ausstellen konnte, benötigen wir eine Bescheinigung der Hochschule über das voraussichtliche Datum, an dem die Urkunde ausgestellt wird (date of convocation).
- das Notensystem Ihrer Hochschule mit den folgenden Informationen:
- Maximum und Minimum für "award of degree": Angaben zu Maximalnote und Mindestnote für den Studienabschluss an Ihrer Hochschule (z.B. 10/5, 7/2, 4/2, 100/40). Aus den Informationen muss hervorgehen, welcher CGPA oder Prozentwert einer „Pass Class“, "Third Division" oder einem anderen Minimum entspricht, also welche Gesamtnote erforderlich ist, um das Studium erfolgreich zu absolvieren. Dies gilt auch, wenn Ihre Universität kein spezifisches minimales CGPA oder eine Prozentangabe definiert. Aus dem Dokument MUSS ablesbar sein, was zum Abschließen des Studiums erforderlich ist.
- Bitte stellen Sie sicher, dass alle Angaben mmit Ihrem Studienprogramm, Batch und/oder Abschlussjahr übereinstimmen.
- Bitte unbeding beachten: Die Mindestnote für das Bestehen einzelner Kurse und/oder Semester ist nicht ausreichend. An vielen Indischen Universitäten gelten unterschiedliche Mindestnoten für das Bestehen einzelner Kurse und/oder Semester und dem Abschluss eines gesamten Studiums. Mindestnoten für das Bestehen einzelner Kurse und/oder Semester können nicht akzeptiert werden. Ohne die Angaben über das Minimum für "award of degree" können wir Ihre Abschlussnote nicht in das deutsche Notensystem umrechnen und Ihre Bewerbung nicht an die Hochschulen weiterleiten.
- Ihre APS-Bescheinigung bzw. Ihr APS-Zertifikat im Original (vom Academic Evaluation Centre, https://aps-india.de/)
- Laden Sie die digital signierte, unveränderte Originalszertifikat in Ihrem MyAssist Account hoch.
- Bei älteren Papier-Zertifikaten von vor dem 23.03.2023:
- Können für reine Online-Bewerbungen als Scan hochgeladen werden.
- Wenn eine Hochschule beglaubigte Dokumente verlangt, MUSS uns das APS-Zertifikat im Original per Post zugeschickt werden. Kopien können wir leider nicht akzeptieren, auch wenn sie beglaubigt wurden.
APS
Informationen zur Akademischen Prüfstelle (APS) finden Sie hier: https://aps-india.de/
Hinweis zu Beglaubigungen
In Indien können Sie Ihre Dokumente von einem Notar beglaubigen lassen.
Sie können die Dokumente auch von der ausstellenden Institution beglaubigen lassen. Dann muss das Hochschulsiegel und die Unterschrift des Studierenden-Sekretariats, der Institutsleitung, des Dekans oder des Prüfungsamts enthalten sein.
In jedem Fall muss ein Stempel in deutscher oder englischer Sprache verwendet werden.
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