Indien

Hinweis zu Dokumenten

Haben Sie einen Schulabschluss aus Indien? Dann benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

  • Ihren Schulabschluss mit Fächer- und Notenübersicht (X und X+II)
  • das Notensystem Ihrer Schule (X+II)
  • ein APS-Zertifikat im Original
    • Kopien können wir nicht anerkennen, auch wenn sie beglaubigt sind. (Für reine Online-Bewerbungen genügt ein Upload über My assist.)
    • Wir können digital gesiegelte APS-Zertifikate online verifizieren. Laden Sie dazu innerhalb der Bewerbungsfrist die Original-Datei in Ihrem My assist hoch.

Haben Sie in Indien studiert? Dann benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen: 

  • eine offizielle Fächer- und Notenübersicht Ihres Studiums, ausgestellt durch Ihre Hochschule
  • Ihren Hochschulabschluss (falls Sie das Studium bereits abgeschlossen haben)
  • das Notensystem Ihrer Hochschule mit den folgenden Informationen:
    • Angaben zur Maximalnote und zur Mindestnote („minimum for award of degree“), die für den Abschluss  an Ihrer Hochschule benötigt werden. Aus den Informationen muss hervorgehen, welcher CGPA oder Prozentwert äquivalent zu „pass class“ ist, d.h. welche Gesamtnote erforderlich ist, um das Studium erfolgreich zu absolvieren. Diese Information findet sich oft in den „graduation requirements“.
    • Die Mindestnote für das Bestehen eines einzelnen Kurses oder Semesters ist nicht ausreichend.
  • ein APS-Zertifikat im Original
    • Kopien können wir nicht anerkennen, auch wenn sie beglaubigt sind. (Für reine Online-Bewerbungen genügt ein Upload über My assist.)
    • Wir können digital gesiegelte APS-Zertifikate online verifizieren. Laden Sie dazu innerhalb der Bewerbungsfrist die Original-Datei in Ihrem My assist hoch.

APS
Informationen zur Akademischen Prüfstelle (APS) finden Sie hier: https://aps-india.de/

Hinweis zu Beglaubigungen

In Indien können Sie Ihre Dokumente von einem Notar beglaubigen lassen.

Sie können die Dokumente auch von der ausstellenden Institution beglaubigen lassen. Dann muss das Hochschulsiegel und die Unterschrift des Studierenden-Sekretariats, der Institutsleitung, des Dekans oder des Prüfungsamts enthalten sein.

In jedem Fall muss ein Stempel in deutscher oder englischer Sprache verwendet werden.

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