Iran

Hinweis zu Dokumenten

Sie haben einen Kardani (Obermatura)- oder Karshenasi (Bachelor)- Abschluss von einer anerkannten Hochschule?

Beachten Sie bitte, dass die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) die Vorgaben für die Berechnung iranischer Abschlussnoten geändert hat. Ab sofort wird für die Notenumrechnung in das deutsche System die Mindestbestehensnote "Nmin = 12" herangezogen.

Diese Änderung gilt für alle genannten Abschlüsse ab dem 01. Januar 2015.

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