Amtliche Beglaubigung

Offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument übereinstimmt.

Die Bestätigung erfolgt durch eine autorisierte Behörde oder einen Notar. In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt.

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Standard amtliche Beglaubigung