Armenien

Hinweis zu Dokumenten

Bitte schicken Sie uns folgende Dokumente in der Originalsprache und in deutscher oder englischer Übersetzung.

Haben Sie Ihr Sekundarzeugnis („Attestat“) ab 2018 erworben? Dann benötigen wir von Ihnen zusätzlich zum Attestat: 

  • Bescheinigung der Schule über das absolvierte Profil (hosq)

Haben Sie ein Studium an einer Hochschule abgeschlossen? Dann benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

Haben Sie ein bzw. zwei Studienjahre an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossen? Dann benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

  • eine akademische Bescheinigung mit Ihren vollständigen Studienleistungen, die nach Abschluss des Studienjahres ausgestellt ist.
Hinweis zu Übersetzungen

Eine Übersetzung aus Armenien akzeptieren wir nur, wenn ein armenischer Notar oder eine armenische Notarin die Unterschrift und Identität des Übersetzers oder der Übersetzerin bestätigt. Dies gilt auch für Übersetzungen aus einem Übersetzungsbüro.

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