Organisationsstruktur
uni-assist wurde im November 2003 von 41 bundesdeutschen Hochschulen als eingetragener Verein gegründet. Weitere Gründungsmitglieder waren der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und steht staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland grundsätzlich offen. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
Vorstand
Der ehrenamtliche Vorstand berät und beschließt über alle grundsätzlichen strategischen und operativen Angelegenheiten des Vereins im Sinne der Interessenvertretung der Mitglieder des uni-assist e.V. Der Vorstand besteht aus fünf gewählten Mitgliedern sowie einem Vertreter des DAAD. Die HRK ist zudem als ständiger Gast in beratender Funktion zu den Vorstandssitzungen geladen.
Vorstands-
vorsitzender
Prof. Dr.-Ing. Jens Strackeljan
Rektor der Otto von Guericke Universität Magdeburg
Stellvertretende
Vorsitzende
Prof. Dr. Ingeborg
Schramm-Wölk
Präsidentin der FH Bielefeld
Weitere gewählte Mitglieder
Prof. Dr. Clemens Bulitta
Präsident der Ostbayrischen TH Amberg-Weiden
Prof. Dr. Barbara Albert
Rektorin der Universität Duisburg-Essen
Dieter Kaufmann
Kanzler an der Universität Ulm
Satzungsgemäßes
Mitglied
Dr. Michael Harms
Stellvertretender Generalsekretär des DAAD
Ständiger
Gast
Marijke Wahlers
Stellvertretende Generalsekretärin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Geschäftsstelle
uni-assist unterhält eine Geschäftsstelle in Berlin mit rund 200 fest angestellten Beschäftigten. Die Büroräume befinden sich im Gewerbehof Geneststraße, nahe dem Bahnhof Berlin-Südkreuz.
Ulrich Schneider
Geschäftsführer uni-assist e.V.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung bestimmt die Grundsätze für die Arbeit von uni-assist und legt die Höhe der von uni-assist erhobenen Bearbeitungskosten fest.
Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht der Geschäftsführung zur Arbeit der Geschäftsstelle sowie den von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigten Jahresabschluss entgegen und entlastet den Vorstand.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Die oder der Vorsitzende des Vorstands beruft die Mitgliederversammlung ein.
Vereinssatzung
Satzung in der Fassung vom 4. November 2003 mit den Änderungen, die in den Mitgliederversammlungen vom 22. März 2013, 14. November 2017, 22. März 2018 und 26. November 2021 beschlossen wurden.
Satzung in der Fassung von 2022
178 KB 02.11.2022 pdf