STUDIENBEWERBER
Mit ausländischen zeugnissen in Deutschland studieren
Die Kultusministerien in Deutschland haben für die Hochschulen in Deutschland ein offizielles Bewertungssystem entwickelt, genannt anabin, das für jedes Land festlegt, welche Art der Vorbildung als dem deutschen Abitur gleichwertig gilt und damit zum Zugang an eine deutsche Hochschule berechtigt. Man nennt das eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Bei bestimmten Herkunftsländern muss zusätzlich zum Sekundarschulabschluss eine Hochschulaufnahmeprüfung, bestimmte Studienzeiten oder sogar ein Studienabschuss absolviert sein, damit man in Deutschland studieren darf. Selbst dann ist es möglich, dass man nur in der Fachrichtung studieren darf, in der man bereits im Heimatland ausgebildet wurde. Man nennt das „fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung”.
Wenn man alle Fächer studieren darf, hat man eine „allgemeine Hochschulzugangsberechtigung”. Es wird auch unterschieden, ob man an allen Hochschularten (Fachhochschulen und Universitäten) oder nur an Fachhochschulen studieren darf. Je nach Vorbildung und Herkunftsland muss erst die Feststellungsprüfung (Abschlussprüfung des Studienkollegs) absolviert werden. Erst dann kann man sich zum Studium bewerben – und zwar nur in der Fachrichtung der Feststellungsprüfung.
Welche ausländischen Zeugnisse zu welcher Art des Hochschulzugangs führen, zeigt unsere Zeugnis-Datenbank (bislang für 17 Länder).
Über die Zeugnisse anderer Länder können Sie sich auch unter www.anabin.de informieren.
Was sind die wichtigsten Zulassungskriterien für ein Studium in Deutschland?
Wer muss seine Bewerbung an uni-assist schicken?
Wann ist uni-assist nicht für eine Bewerbung zum grundständigen Studium zuständig?
Wichtigste Zulassungskriterien für ein Studium in Deutschland
Die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) – also das Zeugnis des Sekundarschulabschlusses (zum Beispiel Matura, A-Levels, Atestat, baccalauréat...) oder, je nach Herkunftsland, eine Kombination von Schulabschluss, Hochschulaufnahmeprüfung und Studienjahren, die dem Standard des deutschen Abiturs entspricht.
Zusätzliche Anforderungen für die Zulassung zum Studium können Deutschkenntnisse, zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse, erforderliche Praktika oder ein bestimmter Notendurchschnitt sein.
Auch formale Kriterien wie die Einhaltung von Fristen, Unterschrift auf dem Antrag, Art der Übersetzung und richtige Art der Beglaubigung sind ein wesentliches Kriterium für eine Zulassung zum Studium.
Wer muss seine Bewerbung an uni-assist schicken?
Senden Sie Ihre Bewerbung für ein grundständiges Studium an uni-assist, wenn Ihre Wunschhochschule eine uni-assist-Hochschule ist und
- Sie einen ausländischen Schulabschluss haben wie High School Diploma, A-Levels, Baccalaureat oder ähnliches;
- Sie bisher nur im Ausland studiert haben;
- Sie zwar einen deutschen Hochschulabschluss haben, aber für die Zulassung zu dem gewünschten Studiengang bereits Ihr ausländischer Abschluss ausreicht;
- Sie sich für bestimmte Studiengänge bewerben oder zu einer Bewerbergruppe gehören, die die Hochschule bei uni-assist vorprüfen lässt; Informationen finden Sie dazu auf den Webseiten Ihrer Wunschhochschule.
Wann ist uni-assist für eine Bewerbung zum grundständigen Studium nicht zuständig?
uni-assist ist nicht für Sie zuständig, wenn
- Sie ein deutsches Abitur haben (auch von einer deutschen Auslandsschule);
- Sie erst mit Ihrem deutschen Hochschulabschluss die Berechtigung zu dem von Ihnen angestrebten Zweitstudium erlangt haben;
- Sie sich für ein Austauschprogramm ihrer Heimathochschule mit einer Partnerhochschule in Deutschland bewerben, wie z.B. Erasmus-Studierende;
- Sie aus einem EU-Land (oder aus Island, Norwegen oder Liechtenstein) stammen oder Angehöriger eines in Deutschland lebenden EU-Bürgers sind und Sie sich für das 1. Fachsemester für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer bewerben, wie z.B. Medizin. Informationen dazu unter www.hochschulstart.de






Erstes Studium
Masterstudium
Bewerberportal
Zahlungstransfer
Hochschulen
uni-assist