DOKUMENTE
Beschaffen Sie alle wichtigen Dokumente für Ihre Bewerbung. Die in Ihrem Antragsformular angegebenen Qualifikationen müssen Sie nachweisen.
Dokumente zur Schul- und Hochschulbildung
Sprachnachweise
Englisch-Sprachnachweise
Sonstige Dokumente
Beglaubigte Kopien
Amtliche Beglaubigungen
Übersetzungen
Dokumente zur Schul- und Hochschulbildung
- In der Regel benötigen Sie für eine Zulassung zum Bachelor-Studium in Deutschland ein Sekundarschulabschlusszeugnis und je nach Herkunftsland zusätzlich einen Nachweis über eine bestandene Hochschulaufnahmeprüfung und den Nachweis von Studienzeiten.
- Alle Zeugnisse und Fächer- und Notenübersichten müssen in der Regel in der Originalsprache und in Übersetzung eingereicht werden. Ist die Originalsprache des Zeugnisses Englisch, benötigen Sie für die meisten Hochschulen keine weitere Übersetzung. Achtung bei Ländern, deren Amtssprache nicht Englisch ist: Eine Übersetzung ins Englische durch Ihre Schule oder Hochschule ersetzt nicht die Originalsprachige Zeugniskopie!
- Wichtige Hinweise zu Beglaubigung und Übersetzung finden Sie ganz unten
- Welche Zeugnisse zum Bachelor-Studium (und Äquivalent) in Deutschland berechtigen, sagt Ihnen unsere Zeugnis-Datenbank (bislang für 17 Länder) oder www.anabin.de.
- In den Ländertipps gibt es spezifische Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen für Bewerber bestimmter Herkunftsländer.
Sprachnachweis
- Erkundigen Sie sich bei den Hochschulen, an denen Sie sich bewerben möchten, nach den notwendigen und zulässigen Sprachzertifikaten. Auch Sprachzeugnisse müssen in der Regel als amtlich beglaubigte Kopien eingereicht werden.
- Ausländische Studienbewerber benötigen für eine Zulassung zum Fachstudium in Deutschland in der Regel adäquate Deutschkenntnisse.
- Möglicherweise verlangen die Hochschulen für bestimmte Studiengänge auch zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse.
- Einen Überblick über Internationale Studiengänge, für die Sie nur wenig oder gar kein Deutsch benötigen, gibt der DAAD. Aber Achtung: Häufig verlangen die Hochschulen auch für internationale Studiengänge bereits bei der Zulassung oder nach einer gewissen Studiendauer den Nachweis von Deutschkenntnissen.
Englisch-SprachnachweisE
- Der Test of English as a Foreign Language (TOEFL) ist ein standardisierter Test, in dem Kenntnisse der englischen Sprache von Nicht-Muttersprachlern überprüft werden. Sie können veranlassen, dass TOEFL das Zertifikat direkt an uni-assist schickt. Geben sie dazu bei www.ets.org/toefl den uni-assist TOEFL-Institution Code 2727 ein.
- Ebenso können Sie beim IELTS-Test das Ergebnis direkt an uni-assist schicken lassen. uni-assist ist auch IELTS- Recognising Institution. Wenn Sie uns hierzu die Test Report Form Number mitteilen, können wir Ihr IELTS-Zeugnis online verifizieren. Sie müssen uns dann keine beglaubigte Kopie dieses Zeugnisses mehr schicken.
Sonstige Dokumente
- Erkundigen Sie sich rechtzeitig. Die Anforderungen von den Hochschulen oder für einzelne Studiengänge an derselben Hochschule können ganz unterschiedlich sein.
- Für bestimmte Studiengänge ist der Nachweis von Berufspraxis oder von absolvierten studienrelevanten Praktika notwendig.
- Vielleicht müssen Sie auch einen Lebenslauf, ein Motivations- oder Empfehlungsschreiben oder ähnliches einreichen.
- Legen Sie eine Passkopie (die Seite mit Namen und Photo) bereit.
Beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse und Kopien der Zeugnisübersetzungen
- Die Hochschulen verlangen beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse (in der Originalsprache) und beglaubigte Kopien der Übersetzungen dieser Zeugnisse. Schicken Sie niemals die Originale von Ihren Zeugnissen und Dokumenten, sondern immer nur beglaubigte Kopien.
- Merke: Sämtliche Kopien – auch die Kopien der Übersetzungen – müssen beglaubigt sein!
Amtliche Beglaubigungen
- In der Regel verlangen Hochschulen amtlich beglaubigte Kopien von allen Zeugnissen, also auch von Sprachzeugnissen.
- Amtlich bedeutet, dass eine öffentliche Behörde oder die Einrichtung, die das Zeugnis ausgestellt hat, die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original mit einem runden Stempel (Dienstsiegel) bestätigt.
- Bei Beglaubigungen aus dem Nicht-EU-Ausland verlangen viele Hochschulen zusätzlich einen Stempel von der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat.
- Für Länder, in denen die deutsche Botschaft keine Beglaubigungen vornimmt: Die meisten Hochschulen akzeptieren auch beglaubigte Kopien durch die Schule oder Hochschule, von der das Zeugnis stammt.
- Einige wenige Hochschule akzeptieren auch Beglaubigungen durch vereidigte Übersetzer, allerdings in der Regel nur für die Unterlagen, die die Übersetzer auch selbst übersetzt haben. Dies ist aber eher die Ausnahme. Fragen Sie im Zweifel bei der Hochschule nach.
- Mehr zum Thema Beglaubigung und Apostille erfahren Sie hier.
Übersetzungen von staatlich vereidigten Übersetzern
- Alle Übersetzungen müssen von staatlich vereidigten Übersetzern stammen. Übersetzungen durch Agenturen und nicht vereidigte Übersetzungsbüros werden von vielen Hochschulen nicht akzeptiert.
- Bei Übersetzungen aus dem Nicht-EU-Ausland verlangen einige Hochschulen zusätzlich eine Legalisierung durch die deutsche Botschaft. Bei Ländern, die dem Haager Apostille Abkommen beigetreten sind, kann die Legalisierung durch eine Apostille durch ein Ministerium des Heimatlandes ersetzt werden.
- Auf der Website der Haager Konferenz finden Sie Informationen zu den Apostille-Behörden in den einzelnen Ländern (Die Seite ist in Englisch und Französisch verfügbar)
- Die meisten Hochschulen akzeptieren Zeugniskopien oder Übersetzungen in englischer, wenige Hochschulen auch in französischer oder spanischer Sprache. Eine Übersetzung ins Deutsche ist dann nicht mehr notwendig.






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