datenschutz
Bei uni-assist findet das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung. uni-assist arbeitet im Auftrag der Hochschulmitglieder und wendet daher auch die Landesdatenschutzgesetze an. Dabei orientiert sich uni-assist an den strengsten Gesetzesnormen.
- Alle Datenschutzbestimmungen werden streng eingehalten: Zugang zu den Daten haben nur uni-assist und die Hochschulen, die der Bewerber angegeben hat.
- Die Daten der Bewerber werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben und es werden auch keine Statistiken erstellt, die Rückschlüsse auf einzelne Personen erlauben.
- Alle Bewerbungsunterlagen in Papierform werden nach einem Jahr bei uni-assist vernichtet.
- Elektronisch erfasste Daten werden für die Dauer von vier Jahren gespeichert und dann gelöscht.
- Auch die Hochschulen, an die die Daten elektronisch weitergeleitet wurden, löschen alle Daten in der Regel nach spätestens vier Jahren.
- Im Falle der Immatrikulation an einer Hochschule, werden die Unterlagen mindestens für die Dauer des Studiums aufbewahrt – in den meisten Fällen sogar einige Jahrzehnte.






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